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   BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52   

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https://dejure.org/1953,4454
BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52 (https://dejure.org/1953,4454)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1953 - 4 StR 295/52 (https://dejure.org/1953,4454)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1953 - 4 StR 295/52 (https://dejure.org/1953,4454)
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  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein Zeuge auch durch pflichtwidriges Unterlassen eines Meineids schuldig machen kann, wenn er auf eine bestimmte Frage eine zwar dem Wortlaut, aber nicht dem Sinn gerecht werdende Antwort gibt (RG JW 1929, 2716, 16; BGHSt 3, 221).

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).
  • RG, 29.09.1925 - I 436/25

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Meineid in einer Zeugenaussage gefunden

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen.
  • RG, 27.03.1942 - 1 D 69/42

    Bei der Untersuchung, ob Zeugenmeineid vorliegt, ist zunächst der Sinn der

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen.
  • RG, 19.02.1929 - I 50/29

    Zur Auslegung eines Parteieides. Unterscheidung zwischen "Kernfrage" und

    Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
    Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen.
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