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BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein Zeuge auch durch pflichtwidriges Unterlassen eines Meineids schuldig machen kann, wenn er auf eine bestimmte Frage eine zwar dem Wortlaut, aber nicht dem Sinn gerecht werdende Antwort gibt (RG JW 1929, 2716, 16; BGHSt 3, 221).
- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).
- RG, 29.09.1925 - I 436/25
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Meineid in einer Zeugenaussage gefunden …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen. - RG, 27.03.1942 - 1 D 69/42
Bei der Untersuchung, ob Zeugenmeineid vorliegt, ist zunächst der Sinn der …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen. - RG, 19.02.1929 - I 50/29
Zur Auslegung eines Parteieides. Unterscheidung zwischen "Kernfrage" und …
Auszug aus BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52
Dabei ist vor allem der Gegenstand der Vernehmung (RGSt 63, 49 f; JW 1938, 2196 Nr. 5) und der Zusammenhang, in dem die Aussage erstattet wurden ist (RGSt 59, 343 f; 76, 94, 96), zu berücksichtigen.